Das kann Kunden mit bestem Gewissen versprochen werden – nachprüfbar!
Unsere in den 90er Jahren entwickelten Richtlinien für den Schutz von Nutztieren haben Geschichte geschrieben. Sie prägen heute das Markenzeichen „NEULAND“ und besitzen mit ihren kontinuierlichen Aktualisierungen hohen Standardcharakter:

In den NEULAND-Richtlinien sind die wichtigsten Aspekte einer tiergerechteren und umweltschonenden Haltung festgeschrieben. Und das Zertifikat bürgt dafür.
Frischluft, Weide & Stroh
Alle Tiere auf NEULAND-Betrieben dürfen und sollen ganzjährig ins Freie. Und: Bei NEULAND gibt es keine Spaltenböden oder Gitterroste! Alle Tiere werden auf Einstreu gehalten. Positiver Nebeneffekt: So entsteht ökologisch wertvoller Festmist.
Anbindehaltung darf es nicht geben
Eine Anbindung oder anderweitig dauerhafte Fixierung von Tieren ist nicht erlaubt. Die Tiere können sich frei bewegen und sollen ihr natürliches Verhalten ausleben.
Nur heimisches Futter
NEULAND-Tiere erhalten ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen. Der Import aus Übersee (vorwiegend Soja) wird damit ausgeschlossen. Tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind bei NEULAND schon seit der Gründung verboten, ebenso Antibiotika oder andere Leistungsförderer.
Gentechnik ist tabu
Gentechnik darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung eingesetzt werden.

Bäuerliche Landwirtschaft fördern
NEULAND hat sich den Erhalt und die Förderung bäuerlicher Betriebe zum Ziel gesetzt. Mit Bestands- und Flächenobergrenzen sorgen wir dafür, dass Großbetriebe und Agrarfabriken nicht die Vermarktung und Preise dominieren.
Ganz oder gar nicht
Richtlinien gelten immer für den gesamten Betrieb und für alle Tierarten. Eine Teilumstellung, wie z.B. im ökologischen Landbau, ist bei NEULAND nicht möglich
Ferkelkastration ohne Betäubung ausgeschlossen
Was in den meisten Industrieställen gang und gäbe ist, nämlich die Ferkelkastration ohne Betäubungsmittel, ist bei uns unter keinen Umständen möglich.